Gutachten 2006

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Das Gutachten zum Download ?

Mit Schreiben vom 14. November 2006 wird von der Gutachterin die Veröffentlichung des Gutachtens untersagt. Bei dem Gutachten handelt es sich in Ihren Augen um ein Werk, welches dem Urheberrecht unterliegt.

Aus diesem Grunde kann ich also nur über den Inhalt berichten. Ich bin jederzeit bereit, konkrete Fragen zu beantworten. Dazu senden Sie mir bitte ein eMail an detlef.naumann@gmx.de

Das Gutachten hat einen Umfang von 149 Seiten. Die ersten 22 Seiten sind eine Beschreibung der verschiedenen Verfahren, die im Laufe der sechs Jahre zustandegekommen sind. Die angewandten Testverfahren wurden von der Gutachterin nur mangelhaft und nach eigenem Gutdünken durchgeführt. Die Ergebnisse sind nicht nachvollziehbar. Vor dem Hintergrund, dass zum Zeitpunkt der persönlichen Begutachtung bereits seit sechs Monaten der Umgang von der Mutter trotz rechtsgültiger Beschlüsse verwweigert wurde, hat die Gutachterin die Begutachtung ungestört durchgeführt.

Auch als die Gutachterin Kenntnis von der körperlichen Züchtigung des Kindes durch die Mutter "sie schlägt jetzt nicht mehr so doll" (Zitat Sieglind), hat dies die Gutachterin nicht veranlaßt entsprechende Maßnahmen einzuleiten, die das Wohl des Kindes schützen.

Das Gutachten bezieht sich an keiner Stelle auf wissenschaftliche Quellen. Es ist für andere, am Verfahren beteiligte Personen also nicht nachvollziehbar, wie die Gutachterin zu ihren Ergebnissen gekommen ist.

Im Wesentlichen bezieht sich die Kritik wie folgt:
  1. Der wissenschaftliche Bezug
  2. Die Stringenz
  3. Die Testverfahren wurden nicht näher beschrieben
  4. Die Test wurden fehlerhaft durchgeführt, soweit die Beschreibung eine Verwertung des Gutachtens zugelassen hat.
  5. Der Sceno-Test wurde nur erwähnt
  6. In Bezug auf die Wahrheit argumentiert die Gutachterin monokausal
  7. Das Gutachten setzt sich mit der Frage der Doppelresidenz nicht auseinander. (Teil der gerichtlichen Aufgabenstellung und der eingereichten Unterlagen)
  8. In Bezug auf die Bindungstolleranz der Mutter ist das Gutachten nicht im Ansatz nachvollziehbar.
  9. Die Frage zur Elternentfremdung "PAS" erfolgte nicht einmal im Ansatz
  10. Die Angaben zur Gewalt werden von der Gutachterin vollkommen ignoriert
  11. Die Manipulation durch die Mutter (Fragen zur Übernachtung) werden nicht betrachtet, bzw. fehlerhaft interpretiert.
  12. Die Dauer der Begutachtung von fast einem Jahr


Mittlerweile ist meinem Vater ein weiterer Fall bekannt, in welchem die Gutachterin ein über die Maßen umfangreiches Gutachten erstellt hat. Dieses Gutachten wurde vom Gericht wegen seiner Mängel abgelehnt.