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23.11.2004 Vergleich beim Familiengericht

An diesem Tag wird vom Familiengericht Tostedt ein Vergleich der Eltern herbeigeführt. Mein Vater verzichtet auf die Doppelresidenz, damit die Streitigkeiten beendet werden können. Eigentlich soll ich alle 14 Tage von Montag bis Donnerstag bei meinem Vater sein. Und an jedem zweiten Betreuungswochenende sogar ab Freitag. Auch der Urlaub wird geregelt. Dieser Antrag hat bis heute Rechtskraft!

Meine Mutter unterläft diese Regelung wiederholt. So sehe ich meinen Vater anschließssend nur einmal und meine Mutter fährt mit mir in eine Kur. Anschließend verweigert sie wieder den Umgang.

Elternvereinbarung vom 23.11.2004 beim Familiengericht Tostedt Seite 1 Elternvereinbarung vom 23.11.2004 beim Familiengericht Tostedt Seite 2 Elternvereinbarung vom 23.11.2004 beim Familiengericht Tostedt Seite 3





13.07.2004

Das Vermittlungsverfahren scheitert an dem Verhalten meiner Mutter und wird somit in ein Sorgerechtsverfahren überführt. Als das Familiengericht Tostedt den alten Beschluss des Hansetischen Oberlandesgerichts als Basisantrag nehmen will, stellt mein Vater erneut den Antrag auf die gleichmässige Betreuung.
Protokoll-der Verhandlung beim FamG-Tostedt vom 13.07.2004 Seite 1 Protokoll-der Verhandlung beim FamG-Tostedt vom 13.07.2004 Seite 2





01.06.2004

Nachdem meine Mutter mit mir nach Neu Wulmstorf umgezogen ist, nutzt sie die neuen Gegebenheiten um die Besuchsregelung wieder einzuschränken. Darauf hin beantragt mein Vater ein Vermittlungsverfahren beim Familiengericht Tostedt. Auf die Frage nach meiner neuen Adresse kann mein Vater keine Auskunft geben, da meine Mutter ihm diese verweigert.
Antrag meines Vaters nach FGG-52a am 01.06.2004