2003

Übersicht
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999


Aktionen 2006
Gutachten 2006
Medien-Info
Impressum







































































18.12.2003

Zwar lehnt die nicht zuständige Richterin den Antrag ab. Aber gleichzeitig gibt sie meiner Mutter das Rezept zum totalen Umgangsausschluss. Die Strafanzeige meines Vaters wegen Rechtsbeugung durch die Richterin -sie war ja nicht zuständig- wird von der Staatsanwaltschaft mit dem Hinweis, dass mein Vater ja Recht bekommen hätte abgelehnt. Auch bei der Beschwerde hierzu werden die Argumente meines Vaters vollkommen von der Staatsanwaltschaft ignoriert. Es ist schon erstaunlich, wie in Deutschland mit dem Gesetz umgegangen wird.

23.10.2003

Nun beantragt meine Mutter ein Zwangsgeld gegen meinen Vater. Unter anderem kritisiert sie, dass ich mit meinem Vater auf seiner Diplomverleihung war. Er hatte mir die Diplomfeier mit der Prüfung zum Seepferdchen verglichen. Ich bin ja erst viereinhalb und verstehe vieles nicht.

19.09.2003

Wie nicht anders zu erwarten wird die Beschwerde beim Verfassungsgericht wegen Unzulässigkeit ohne Begründung abgelehnt.

31.07.2003

Mein Vater legt nun Verfassungsbeschwerde wegen verschiedener Säumnisse der Gerichte ein. Unter anderem, dem Recht auf Familie und dem Recht auf gerichtliches Gehör.

26.05.2003

Das Hanseatische Oberlandesgericht ändert den Beschluss dahingehend, dass ich jetzt alle drei Wochen meinen Vater von Freitag bis Montag sehen darf und dazwischen einmal von Mittwoch auf Donnerstag. So wird der Kontakt zerstört, aber nicht gefördert.
Beschluss vom OLG-HH zum Umgang Seite 1 vom 26.05.2003 Beschluss vom OLG-HH zum Umgang Seite 2 vom 26.05.2003 Beschluss vom OLG-HH zum Umgang Seite 3 vom 26.05.2003 Beschluss vom OLG-HH zum Umgang Seite 4 vom 26.05.2003





05.02.2003

Wegen verschiedener Versäumnisse des Familiengerichtes Hamburg geht mein Vater in die Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht.

15.01.2003

Das Familiengericht Hamburg beschliesst ein 14-tägiges Besuchsrecht. Die Doppelresidenz (50:50-Betreuung) wird abgelehnt. Die Argumente werden ignoriert.
Beschluss des FamG Hamburg Seite 1 vom 15.01.2003 Beschluss des FamG Hamburg Seite 2 vom 15.01.2003






Besonders interessant ist die Begründung zu dem Beschluss. Es ist schon erstaunlich, wie hier mit meinem Wohl umgegangen wird.
Die Begründung zum Beschluss vom 15.01.2003 des FamG-Hamburg Seite 2 Die Begründung zum Beschluss vom 15.01.2003 des FamG-Hamburg Seite 3 Die Begründung zum Beschluss vom 15.01.2003 des FamG-Hamburg Seite 4 Die Begründung zum Beschluss vom 15.01.2003 des FamG-Hamburg Seite 5






08.01.2003

Als mein Vater mich Abends nach dem Schwimmen zurück bringt, schlägt meine Mutter meinen Vater mehrfach ins Gesicht. Das ist nun das Dritte Mal, dass meine Mutter meinen Vater schlägt. Auch diese Strafanzeige wegen Körperverletzung wird mangels öffentlichem Interesses abgelehnt. Erst als mein Vater sich dagegen beschwert, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Da es aber ausser einem anderen Kleinkind keine weiteren Zeugen gibt, wird das Verfahren mangels Beweisen eingestellt. Zum Befund des Krankenhauses Harburg meint die Richterin: Mein Vater könne sich ja auch woanders gestossen haben.