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09.11.2001

Das Familiengericht lehnt die Androhung eines Zwangsgeldes gegen die Mutter ab. Es ist der Auffassung, dass während der Begutachtung die eigenen Beschlüsse durch Zwangsmassnahmen nicht zu schützen sind.
Ablehnender Beschluss des FamG-Hamburg zur Zwangsgeldandrohung gegen meine Mutter 09.11.2001





01.11.2001

Das Gericht gibt ein Gutachten in Auftrag: "Es soll ein Gutachten eingeholt werden zu der Frage, ob das Besuchsrecht des Vaters für Sieglind .. in Zukunft ausgeschlossen werden soll oder ob es sogar erweitert werden soll auf jeweils 1 Woche alternativ mit der Mutter."

Beschluss des Familiengerichts Hamburg zur Erstellung eines Gutachtens vom 01.11.2001 Seite-01 Beschluss des Familiengerichts Hamburg zur Erstellung eines Gutachtens vom 01.11.2001 Seite-02





21.10.2001

Um ein guter Vater für mich zu sein, beantragt mein Vater bei Gericht meine Betreuung im Wechsel mit der Mutter. (Doppelresidenz oder Wechselmodell oder 50:50 oder Pendelmodell)

Hierüber hat sich mein Vater intensiv informiert. In den USA, Frankreich und vielen anderen Ländern wird dieses Modell insbesondere bei Streitigkeiten über die Umgangsregelung bevorzugt. Ebenfalls haben die Untersuchungen aus dem Ausland ergeben, dass eine paritätische Betreuung von Trennungskinder zu einer Beruhigung der Situation führt. Leider sind Deutsche Gerichte auf eskalativ orientiert.

06.08.2001

Da meine Mutter immer wieder den Kontakt willkürlich aussetzt, mit mir einfach in Urlaub fährt oder andere Gründe für eine Verhinderung angibt, beantragt mein Vater bei Gericht die Androhung eines Zwangsgeldes.